Datenschutz

Berufsverband Deutscher Akupunktur-Ärzte

Datenschutzordnung

§ 1 Allgemeines

(1)Diese Datenschutzordnung regelt die Grundzüge der Datenerhebung, der Datenverarbeitung und der Datennutzung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Verwaltung des Berufsverbands Deutscher Akupunkturärzte anfallen

(2)  Personenbezogene Daten im Sinne des Abs. 1 sind Daten der eigentlichen Mitgliederverwaltung. 


(3)  Die grundlegenden rechtlichen Regelungen finden sich in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das in seiner jeweils geltenden Fassung Anwendung findet. 


§ 2 Datenerhebung

(1) Mit der Antragstellung auf Aufnahme in den Berufsverband Deutscher Akupunktur-Ärzte werden durch die Geschäftsstelle des BV die nachfolgend genannten Daten erfasst:

  1. Vor- und Nachname 

  2. vollständige Postanschrift Privat und/oder Praxis 

  3. Telefonnummer 

  4. E-Mail-Adresse 

  5. Tätigkeitsbeschreibung bzw. Berufsangabe 

  6. Ärztliche Qualifikationen 

  7. Zahlungsart 

  8. Für Ermäßigungen-Bescheinigungen Student, Rentner etc. 


Freiwillige weitere Angaben

  1. Geburtsname, Akademischer Titel 

  2. Geburtsdatum 

  3. Fax- oder weitere Telefonnummern 


(2) Die Mitgliedschaft kann nur dann erworben werden, wenn in die Erfassung der persönlichen Daten eingewilligt wird. Es müssen mindestens die Grunddaten (vollständiger Vor- und Nachname, Anschrift, Zahlungsart) erfasst werden. Die vorgenannten Daten werden für die Mitgliedschaft im Berufsverband erhoben und gespeichert. Das Mitglied kann die Einwilligung schriftlich jederzeit widerrufen. Dies hat aber zur Folge, dass die Mitgliedschaft im Berufsverband gestrichen werden muss, da die Datenspeicherung hierfür erforderlich ist.

(3) Die Mitglieder erhalten per Post oder email eine jährliche Mitgliedsbeitragsrechnung, die zu überweisen ist. Da der BV keine Sepa Bankeinzüge tätigt, werden keine Konto-und Bankdaten der Mitglieder erfasst und gespeichert.

§ 3 Datenspeicherung

(1) Die unter § 1 erhobenen Daten werden in EDV-Systemen der Geschäftsstelle des BV gespeichert. Jedem Mitglied des Vereins wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie der Förderung der Satzungszwecke des Berufsverbands Deutscher Akupunkturärzte nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegenstehen würde.

(2)  Zusätzlich zur Datenspeicherung wird das Beitrittsformular aus Gründen der Nachweispflicht in einem EDV-System archiviert. Auch diese personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. 


(3)  Schriftliche Kontaktaufnahmen (z.B. Briefe) der Mitglieder mit der Geschäftsstelle werden ebenso papiergebunden archiviert. Bei einigen Dokumenten (z.B. emailanfrage des Mitglieds) erfolgt eine Digitalisierung und Speicherung in der elektronischen Mitgliederdatei. Dies dient ausschließlich der prozessoptimierten Arbeit der Geschäftsstelle und des Vorstands. 


(4)  Die Mitglieder des Vorstandes verfügen über keine personenbezogenen Unterlagen aus ihrer Tätigkeit für den berufsverband. Sollten im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Unterlagen anfallen, so sind diese entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren. Nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand werden eventuell gesammelte Daten an den unmittelbaren Amtsnachfolger oder die Geschäftsstelle des berufsverbands übergeben. Mitarbeiter des BV haben eine Datenschutzbelehrung erhalten und unterzeichnet.


§ 4 Datennutzung und -verwendung

(1)  Die erhobenen und erfassten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vereinsverwaltung erhoben und gespeichert. 


(2)  Die Daten dürfen im Rahmen ihrer Zweckbestimmung in einer automatisierten Datei (Verwaltungssoftware) gespeichert werden. Im Rahmen der Implementierung und/oder Wartung der Verwaltungssoftware ist ein Zugriff durch den Hersteller der Verwaltungssoftware möglich. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Auftragsdatenbearbeitung beachtet. Mit dem Hersteller der Verwaltungssoftware wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach § 62 BDSG geschlossen. 


(3)  Eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht. Eine Veröffentlichung von Mitgliederdaten (z.B. Mitgliederverzeichnis) im Internet oder in anderen Publikationswegen erfolgt nicht. 


(4)  Die gespeicherten Daten werden ohne Zustimmung des Betroffenen nicht an Personen oder Institutionen außerhalb des Vereins (insbesondere für Werbezwecke) weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht. Innerhalb des Vereins darf die Weitergabe der Daten nur nach Maßgabe dieser Datenschutzordnung erfolgen. 



(5)  Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitern ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sind diese Personen auf das Datengeheimnis gem. § 53 BDSG zu verpflichten.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft: Sperrung und Löschung von Mitgliederdaten

  • (1)  Wird die Mitgliedschaft gekündigt oder endet aus einem sonstigen Grund, so werden die erhobenen persönlichen Daten mit dem rechtlichen Austritt (31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres) gesperrt und nicht mehr weiter verwendet. 

  • (2)  Wünscht ein Mitglied die komplette Löschung der erhobenen Daten, so kann dies formlos bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Die Geschäftsstelle wird diese Datenlöschung umgehend veranlassen. 

  • (3)  Eine etwaige Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen, die sich aus den Bestimmungen des Handels-, Steuerrechtes oder nach anderen Vorschriften ergibt, bleibt von den Regelungen in Abs. 1 und 2 unberührt. 


§ 6 Rechte der betroffenen Mitglieder

(1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eine Mitgliedschaft gespeichert, so wird der Betroffene hierüber informiert und um seine Zustimmung gebeten. Dies erfolgt über den Antrag auf Mitgliedschaft auf einem Formblatt.

(2) Mitglieder können jederzeit

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO ihre einmal erteilte Einwilligung widerrufen,
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen,
  • gemäß Art.16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen,
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art.18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, sie aber deren Löschung ablehnen und die Daten nicht mehr benötigt werden, sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO ihre personenbezogenen Daten, die sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Sitzes wenden.

(3) Auskunftsersuchen sind schriftlich in formloser Art an die Geschäftsstelle des Berufsverbands Erik-Blumenfeld-Platz 21, 22587 Hamburg z.Hd von Nashmil Pollmann zu richten.     

§ 7 Datenschutzbeauftragter

Datenschutzverantwortlich für den Berufsverband ist der Vorstand.

Anschrift siehe oben und Email:

n a s c h m i l [at] g o o g l e m a i l . c o m

§ 8 Beschluss und Änderung der Datenschutzordnung

  • (1)  Diese Datenschutzordnung wird durch den Vorstand des Berufsverbands Deutscher Akupunkturärzte beschlossen und den Mitgliedern durch Veröffentlichung auf der Internetseite des BV bekannt gegeben. 

  • (2)  Änderungen können nur durch schriftlichen Antrag von mindestens einem Mitglied gegenüber dem Vorstand beantragt werden. Der Vorstand beträgt über den Änderungsantrag und verfügt ggf. die Änderung der Datenschutzordnung. 


§ 9 Schlussbestimmungen

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Datenschutzordnung der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Ordnung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Diese Datenschutzordnung wurde vom Vorstand beschlossen und tritt zum 25.05.2018 in Kraft.

München, den 25.05.2018
 

Naschmil Pollmann

Dr. med. Josef Hummelsberger

Gabriela Huemer

Dr. med. Ingolf Hosbach

Priv.-Doz. Dr. med. Dominik Irnich